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   OLG Hamm, 04.06.2009 - I-28 U 66/07   

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https://dejure.org/2009,50174
OLG Hamm, 04.06.2009 - I-28 U 66/07 (https://dejure.org/2009,50174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2009 - I-28 U 66/07 (https://dejure.org/2009,50174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - I-28 U 66/07 (https://dejure.org/2009,50174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Erläuterung der in Betracht kommenden Ansprüche im Rahmen eines Vergleichsvertrages als anwaltliche Pflichtverletzung; Unterlassener Rat zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Vergleichsvertrages als anwaltliche Pflichtverletzung; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
    Der Mandant soll durch die Beratung in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich entscheiden zu können, ob er sich auf den Vergleich einlassen möchte oder nicht (BGH NJW-RR 1996, 567; BGH NJW 2002, 292).

    Zur pflichtgemäßen Belehrung kann es im konkreten Einzelfall gehören, dem Mandanten zum Vergleich zu raten oder vom Vergleichsabschluss abzuraten oder bei offener Risikoberatung und - belehrung es bei dieser Beratung zu belassen (BGH NJW 2002, 292; BGH NJW 1994, 2085; BGH NJW 1993, 1325).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
    a.) Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (BGH NJW 2000, 2814; BGH NJW-RR 1999, 641; BGH NJW 1998, 749; BGH NJW 1993, 3259).

    Sie greift dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (BGH NJW 1994, 3295; BGH NJW 1993, 3259), wie dies vorliegend der Fall ist.

  • BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
    a.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen seines Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen (BGH NJW-RR 2000, 791; BGH NJW 1998, 900; BGH NJW 1988, 1079, BGH NJW 1988, 486).

    Dabei muss er den Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1998, 900; BGH NJW 1995, 449).

  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 33 U 13/11

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Unterhaltsvergleichs

    (2)Steht die anwaltliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vergleichs, tritt der Schaden mit Zustandekommen des Vergleichs ein, wenn sich damit die Vermögenslage des Mandanten gegenüber der Situation vor Vergleichsschluss objektiv verschlechtert hat (vgl. OLG Hamm 04.06.2009 - 28 U 66/07 - Rz 120 mwN, JURIS).
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